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Vorteil des Schweizer Bankwesens

Standort der Banque Louis


Das wunderschöne Gebäude, welches im Jahr 1906 erbaut und 2001 komplett renoviert wurde, liegt im repräsentativen Quartier Riesbach im Herzen von Zürich. Von der Dachterrasse aus hat man einen freien Ausblick auf den Zürichsee. Im Seefeldquartier befinden sich einige weitere Privatbanken, welche ebenfalls die Ruhe und Diskretion rund um die alte und wunderschöne Parkanlage zu schätzen wissen.

Die Vorteile der Schweiz


Schweizer Neutralität

Die Schweiz ist eine wirtschaftlich sehr fortgeschrittene und wohlhabende Nation mit einem höheren Bruttoinlandprodukt als die meisten grösseren Westeuropäischen Industriestaaten. Zudem verhält sich der Schweizer Franken relativ stabil im Vergleich zu anderen Währungen und gilt als sichere Anlage in schwierigen Zeiten. 2003 betrug der Anteil des Finanzsektors rund 14 % des Schweizerischen BIP und beschäftigte 180'000 Personen (davon 110'000 im Bankensektor). Die Schweizer Neutralität und nationale Staatshoheit, seit langem von ausländischen Nationen anerkannt und respektiert, fördert ein stabiles sowie sicheres Umfeld, in welchem sich das Bankwesen bereits über Jahrhunderte entwickeln konnte. Trotz der zentralen, geographischen Lage im Herzen von Europa, konnte die Schweiz ihre Neutralität und Souveränität während zwei Weltkriegen aufrecht erhalten. Zudem ist die Schweiz nach wie vor kein EU-Mitglied und auch nicht dem Europäischen Wirtschaftsraums beigetreten. 2002 wurde die Eidgenossenschaft Mitglied der Vereinigten Nationen.

Zurzeit befinden sich etwa ein Drittel der Vermögenswerte, welche ausserhalb ihrer angestammten Ländern erwirtschaftet wurden, in der Schweiz. Im Jahre 2001 verwaltete die Schweiz USD 2.6 Billiarden an Vermögenswerten. Die Bank für Internationalen Zahlungs-ausgleich (BIZ), eine Organisation welche die Zusammenarbeit der Weltbanken ermöglicht, hat ihren Hauptsitz in Basel.

Gesetze und Regulierungen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde und überwacht alle bankrelevanten Aktivitäten sowie Börsen, Effektenhändler und Anlagefonds, basierend auf diversen verankerten Gesetzen der Eidgenosschenschaft. Der Schweizerische Bankenombudsmann, gegründet im Jahre 1993, wird von der Stiftung Schweizerischer Bankenombudsmann getragen, welche ihrerseits von der Schweizerischen Bankier-vereinigung gegründet wurde. Die kostenlosen Dienstleistungen des Bankenombudsmanns umfassen Mediation und die direkte Anlaufstelle für nachrichtenlosen Vermögenswerte. Jährlich befasst sich der Bankenombudsmann mit rund 1'500 Beschwerden, welche gegen Banken oder deren Niederlassungen in der Schweiz erhoben werden.

Bankengesetz von 1934

Die Schweizer Regierung verabschiedete 1934 das Bankgesetz, welches die Geheimhaltungspflicht sowie deren Missbrauch reguliert. Die Geheimhaltungsvorschriften wurden im ersten Entwurf nicht berücksichtigt, welcher sich hauptsächlich mit administrativen Angelegenheiten wie Finanzmarktaufsicht usw. befasste.

Bankgeheimnis

Das Schweizerische Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre von Kunden und deren Bankinformationen. Dieser vom Schweizer Staat gesetzlich regulierte Schutz ist demjenigen zwischen Ärzten und Patienten, Anwälten und Mandanten gleichzusetzen. Die Schweizer Regierung erachtet das Recht auf Privatsphäre als Grundgesetz, welches von allen demokratischen Staaten geschützt werden sollte.

Elektronische Zahlungen

Schweizer Banken und Postbetriebe, über welche sämtliche Finanztransaktionen getätigt werden, benutzen das elektronische Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC). Das System wird von der Schweizerischen Nationalbank überwacht und mit den angeschlossenen Finanzdienstleistern gemeinsam betrieben. 2005 tätigte die SIC über 250 Millionen Transaktionen, mit einem Umsatz von 41 Billionen Schweizer Franken.

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